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   BGH, 06.12.1966 - VI ZR 121/65   

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https://dejure.org/1966,757
BGH, 06.12.1966 - VI ZR 121/65 (https://dejure.org/1966,757)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1966 - VI ZR 121/65 (https://dejure.org/1966,757)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1966 - VI ZR 121/65 (https://dejure.org/1966,757)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Fahrzeugführers nach dem Straßenverkehrsgesetz bei Verursachung eines Verkehrsunfalles mit Todesfolge - Haftung aus unerlaubter Handlung - Pflicht des Fahrzeugführers zur Einhaltung einer angemessenen Geschwindigkeit - Annahme des ersten Anscheins für ein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 9
    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers bei Dunkelheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1967, 257
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.1963 - VI ZR 289/62

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn; Erschütterung des

    Auszug aus BGH, 06.12.1966 - VI ZR 121/65
    Hiermit hat der sorgfältige Kraftfahrer zu rechnen und hierauf seine Fahrweise einzurichten (BGH Urteil vom 6. Oktober 1959 - VI ZR 191/58 - LM § 286 (C) ZPO Nr. 42 = VersR 1959, 1034 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGH Urteil vom 20. Dezember 1963 - VI ZR 289/62 - = LM § 286 (C) ZPO Nr. 53).
  • BGH, 06.10.1959 - VI ZR 191/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.12.1966 - VI ZR 121/65
    Hiermit hat der sorgfältige Kraftfahrer zu rechnen und hierauf seine Fahrweise einzurichten (BGH Urteil vom 6. Oktober 1959 - VI ZR 191/58 - LM § 286 (C) ZPO Nr. 42 = VersR 1959, 1034 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGH Urteil vom 20. Dezember 1963 - VI ZR 289/62 - = LM § 286 (C) ZPO Nr. 53).
  • OLG München, 13.11.2015 - 10 U 2226/15

    Aufhebung und und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht wegen schwerer

    e) Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass im Streitfall Beweiserleichterungen durch Anscheinsbeweislagen nicht von vorneherein auszuschließen (§ 9 V StVO: BGH NJW-RR 1986, 384; § 3 I 2, 4 StVO: BGH VersR 1967, 257; OLG Hamm, ZfS 1997, 165), sondern deren tatsächliche Voraussetzungen, auch über das Kerngeschehen hinaus, aufzuklären sind (BGH NJW-RR 1986, 383; NJW 1996, 1828; 2012, 608: "... ob (ein) Sachverhalt in diesem Sinne im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben ...").
  • BGH, 10.01.1989 - VI ZR 99/88

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers auf Straßen außerorts; Einhaltung eines

    Ohne Erfolg beruft sich die Revision auf die Rechtsprechung des Senats, nach der der Aufprall eines Kraftfahrzeugs auf ein Hindernis in seiner Fahrbahn erfahrungsgemäß für ein Verschulden des Fahrers spricht (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 1966 - VI ZR 121/65 - VersR 1967, 257, 258; zuletzt Senatsurteil vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 82/87 - VersR 1988, 412 m.w.N.).
  • BGH, 23.05.1967 - VI ZR 211/65

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem plötzlich auf die Fahrbahn

    Es mag dahinstehen, ob hierfür, wie das Berufungsgericht annimmt, der erste Anschein spricht, oder ob dem entgegensteht, dass der Kläger nach der Feststellung des Berufungsgerichts erst kurz vor dem Anfahren die Fahrbahn betreten hatte (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Dezember 1966 - VI ZR 121/65, VersR 1967, 257).

    In diesem Bereich wäre eine erhöhte Aufmerksamkeit des Klägers aus den gleichen Erwägungen aber auch dann geboten gewesen, wenn er bereite einige Meter auf der Fahrbahn zurückgelegt haben sollte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 6. Dezember 1966 - VI ZR 121/65, aaO.).

  • BGH, 07.06.1968 - VI ZR 42/67

    Haftungsrechtliche Regulierung der bei einem Unfall zwischen einem Fahrradfahrer

    Allerdings ist nach den Regeln des Anscheinsbeweises von einem Verschulden des Kraftfahrers auszugehen, wenn dieser bei Dunkelheit einen Fußgänger anfährt, der sich auf einer Straße ohne Gehweg auf der rechten Straßenseite in der gleichen Richtung bewegt (Urteil des BGH vom 6. Dezember 1966 - VI ZR 121/65 - VersR 1967, 257).
  • BGH, 19.03.1968 - VI ZR 4/67

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Fahrbahn tretenden

    Die Revision rügt unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 6. Dezember 1966 - VI ZR 121/65 - VersR 1967, 257, das Berufungsgericht habe die Regeln des Anscheinsbeweises verkannt.
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